Diese Verordnung enthält Anforderungen an die Entwurf und Herstellung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), die auf dem Markt bereitgestellt werden sollen, um den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten, sowie Regelungen für den freien Verkehr von PSA in der Union aufzustellen.

Regulation (EU) 2016/425

Risikokategorien von PSA

Kategorie I umfasst ausschließlich die folgenden geringfügigen Risiken:

  • oberflächliche mechanische Verletzungen;
  • Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln oder längerer Kontakt mit Wasser;
  • Kontakt mit heißen Oberflächen, deren Temperatur 50 °C nicht übersteigt

Kategorie II umfasst Risiken, die nicht unter Kategorie I oder Kategorie III aufgeführt sind.

Kategorie III umfasst ausschließlich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Folgendem führen können:

  • gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische;
  • schädliche biologische Agenzien; warme Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von 100 °C oder mehr;
  • kalte Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von – 50 °C oder weniger;
  • Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen;
  • Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche;

Konformitätsbewertungsverfahren

Kategorie I: interne Fertigungskontrolle.

Kategorie II: EU-Baumusterprüfung und im Anschluss daran Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle.

Kategorie III: EU-Baumusterprüfung. Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle +  Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess (Modul D).

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content